Sternstraße West nimmt nächste Hürde
Im Zuge der Bauleitplanverfahren bestand bis Ende Oktober die Möglichkeit, sich über Inhalte der Planung zum Bebauungsplans 598a Sternstraße West zu informieren und Anregungen zu den vorgesehenen Entwicklungen abzugeben. Diese werden gegebenfalls von der Stadtverwaltung geprüft und bewertet. Als nächstes steht nun ein Satzungsbeschluss in den städtischen Gremien an. Ziel der Planung ist es, eine Wohnbebauung in zweiter Reihe weiterhin zuzulassen, aber so zu ordnen, dass die Nachbarverträglichkeit sichergestellt ist. Dabei soll ein besonderes Augenmerk darauf liegen, dass bei einer Nachverdichtung und möglichen Grundstücksteilung die Bestandsbebauung bzw. Nutzung an der Sternstraße auch weiterhin eine ausreichend große Grundstücksfläche und Freiflächen erhalten kann. Daher soll der bebauubare Bereich erst 35 Meter hinter der vorderen Grundstücksgrenze an der Sternstraße beginnen. Mit einer Tiefe von rund 20 Metern ist ausreichend Spielraum gegeben, um eine Wohnbebauung zu realisieren, so die Stadtplaner. Um eine störende Wohndichte zu verhindern und die Nachbarverträglichkeit sicherzustellen, wird festgesetzt, dass in zweiter Reihe nur eine Bebauung mit Einfamilienhäusern zulässig ist. Weiterhin müssen für jede neue Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Während die Bebauung entlang der Sternstraße in der Höhenentwicklung sehr heterogen ist, soll für den rückwärtigen Grundstücksbereich aus Gründen der Nachbarverträglichkeit eine maximale Gebäudehöhe festgesetzt werden. Zwei Vollgeschosse sollen dort möglich sein. red