Fahrradstraße mehr Schein als Sein?
Seit November 2013 können sich die Radler am Stephanienufer über eine Fahrradstraße freuen. Frisch asphaltiert, mit Verkehrsschildern ausgezeichnet und mit roten Markierungen auf dem Boden, die einen weiteren Hinweis liefern, dass Fahrradfahrer generell Vorrang haben und sogar nebeneinander fahren dürfen. Mit ihr „besteht nun eine durchgehende komfortable Radroute vom Schloss bis zum Strandbad und weiter nach Neckarau“, teilte die Stadt damals in einem Presseschreiben mit. Doch durchgehend ist die Fahrradstraße nicht, wie uns ein Leser mitteilte. Eine kleine Umfrage von Lindenhof aktuell hat außerdem ergeben, dass sich viele Radler gar nicht bewusst sind, welche Rechte ihnen mit einer Fahrradstraße eingeräumt werden. Ähnlich geht es wohl auch einigen Autofahrern, die immer noch gerne drängeln und nicht mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Ist die Fahrradstraße also mehr Schein als Sein?
Doch der Reihe nach: „Dieses Schild ist ein Ärgernis“, schreibt der erwähnte Leser vom Lindenhof (der Name ist der Redaktion bekannt). Er bezieht sich dabei auf eine etwa 50 Meter lange Unterbrechung der Fahrradstraße, genau an der Stelle, an der die Rennershofstraße auf das Stephanienufer trifft. „Und zwar ausgerechnet dort, wo aufgrund der Einmündung ein Gefahrenpunkt besteht“, schreibt er. Die Unterbrechung wird in beiden Fahrtrichtungen je mit einem Schild gekennzeichnet, die nach Auskunft des Lesers Anfang 2014 angebracht wurden. De facto bedeutet das, dass an dieser Stelle die „Sonderrechte“ der Radler verloren gehen – zugunsten des Autoverkehrs. „Meines Erachtens werden hier Unklarheiten und Probleme geschaffen, die zu Lasten der Fahrradfahrer gehen und die an dieser Stelle bestehende Gefahrensituation verschärfen. Das wirkt der Intention der Fahrradstraße, die einen sichereren Fahrradweg für Jung und Alt darstellen soll, genau entgegen“, so der Lindenhöfer. Denn die Asphaltierung der Fahrradstraße täusche – im Gegensatz zum Kopfsteinpflaster der einmündenden Rennershofstraße – einen Vorrang vor. Und genau das tun auch die roten Bodenmarkierungen, die den Schildern direkt folgen. Darauf zu sehen: ein Fahrrad und ein Pfeil in die entsprechende Fahrtrichtung.
Es ist ein Verwirrspiel. Ein Blick auf die Beschilderung schafft Klarheit und zeigt dem Radler, dass Vorsicht geboten ist. Vertraut man auf die fast auffälligere Bodenmarkierung, übersieht gar die Beschilderung, da man sich ja auf einer durchgängigen Fahrradstraße wähnt, begibt man sich an der unterbrochenen Stelle schnell auf wackeligen Boden. „Radfahrer befinden sich sofort im Unrecht, wenn sie nebeneinander fahren. Bei einem Unfall sind sie sofort die Schuldigen, obwohl ihnen suggeriert wurde, dass sie bevorrechtigt seien“, schreibt der Leser, der an dieser Stelle selbst fast einen Unfall hatte.
Doch warum gibt es diese Unterbrechung überhaupt? Wäre eine Alternative möglich? Der Leser schlägt ein Vofahrt-achten-Schild vor. Lindenhof-aktuell erkundigte sich bei der Stadt Mannheim. Die Information fiel bis Redaktionsschluss jedoch spärlich aus, da laut eines Sprechers der Stadt die Projektleiterin nicht erreichbar war. „Die Regelung an dieser Stelle ist durch die Abstimmung mit Polizei und Verkehrsbehörde entstanden“, lautet die einzige Mitteilung seitens der Stadt. Sollte die Stelle jedoch Verwirrung bei den Bürgern hervorrufen, würde der Sachverhalt noch einmal geprüft. „Bisher ist bei uns allerdings noch keine Beschwerde eingegangen“, schreibt die Pressestelle. Über den Grund der Unterbrechung lässt sich also bis dato nur spekulieren. Eventuell soll sie den Busverkehr erleichtern, denn viele der dicken Straßenkreuzer passieren diese Stelle, um die Schifftouristen, die am Stephanienufer anlegen, zu ihren Besichtigungszielen zu bringen.
Apropos Busverkehr am Stephanienufer: Den betrachtet in Bezug auf die Fahrradstraße ein weiterer Leser als problematisch. „Oft rauschen Busse als Zubringer zu den Passagierschiffen hier durch (oft deutlich schneller als Tempo 30), obwohl diese Straße laut Ausschilderung nur von Fahrrädern und, bei entsprechender Rücksichtnahme, von Pkw und Motorrädern befahren werden darf, nicht jedoch von Bussen“, teilt er seine Beobachtungen mit. Außer bei der erwähnten Unterbrechung der Fahrradstraße, bei der diese Regelung nicht gilt. Dort dürfen die Brummer fahren.
Den Bussen auf der Fahrradstraße könnte man mit Verkehrskontrollen zu Leibe rücken. Doch: „Kontrollen gibt es hier keine, weder, was die Art der Fahrzeuge anbelangt noch in Sachen Geschwindigkeit“, schreibt der Leser, der am Stephanienufer wohnt. Die an sich recht spärlichen Kontrollen im Lindenhof führte Mannheims Erster Bürgermeister einst bei einem Infostand des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) an der Lanz-Kapelle Anfang November letzten Jahres auf zu wenig Personal zurück (wir berichteten). Bei entsprechendem Beschwerdedruck würde man die Einsatzstrategie überdenken.
Zu schnelle Autos und Motorräder, das könnte ein Zeichen dafür sein, dass sich viele gar nicht bewusst sind, eine Fahrradstraße zu befahren. Oder sie wissen nicht, welche Rechte und Pflichten gelten. Radfahrern geht das ähnlich, wie eine kleine Umfrage von Lindenhof aktuell zeigt. Rosemarie Himmelsbach beispielsweise, eine Radlerin vom Lindenhof, die täglich dort unterwegs sei, sagte: „Das habe ich nicht erkannt, dass ich auf einer Fahrradstraße fahre.“ Sie fühle sich nicht sicherer, befürchte auch, dass viele Autofahrer keine Kenntnisse über die Fahrradstraße haben. Auch ein radelnder Bewohner des Jungbuschs, der erzählte, dass er täglich am Stephanienufer fahren würde, meinte: „Ich hatte keine Ahnung, dass ich auf einer Fahrradstraße unterwegs bin.“ Einem jungen Radfahrer vom Lindenhof (auch er wollte seinen Namen nicht in der Zeitung lesen), dem die Schilder erst bei der Befragung auffielen, begrüßte zwar die Fahrradstraße, wusste aber auch nicht mehr damit anzufangen. „Ich weiß nicht, was sich für Radler rechtlich damit geändert hat“, sagte er. „Ich fahre öfter hier“, meinte eine Passantin aus der Gartenstadt auf dem Weg zu ihrem Garten. „Aber um ehrlich zu sein, ist mir nichts Neues oder Besonderes aufgefallen.“
Das notwendige Wissen über die Fahrradstraße ist offensichtlich kaum vorhanden – so zumindest das Ergebnis der kleinen Umfrage. Und so wird die Fahrradstraße vermutlich genauso genutzt wie die anderen Straßen auch. „Ein Radweg wäre mir lieber. Mit diesem Begriff kann ich wenigstens etwas anfangen. Oder wenigstens ein Verkehrsschild, auf dem groß und deutlich ‚Auf Radfahrer achten’ steht, damit die Autofahrer wissen, was zu tun ist und wie sie sich auf dieser Straße verhalten sollen“, meinte die Frau aus der Gartenstadt noch. Selbst die Politesse Jeannette Heinrich sagte im November an der Lanz-Kapelle auf das Thema „Fahrradstraße“ angesprochen: „Das ist kompliziert.“ Sie blätterte in einem Heft, in dem die Ge- und Verbote aufgelistet sind. Zu lesen war, dass Fahrradstraßen nur von Radlern benutzt werden dürfen, außer es gibt Zusatzzeichen. Im Fall Stephanienufer sind dies Auto- und Motorradfahrer. Weiter stand geschrieben: „Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.“ Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern sei erlaubt. Und im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Letztendlich klingt das doch nicht so kompliziert und kann für Radfahrer ein Stück mehr Sicherheit und Komfort bedeuten – müsste man nicht mit dem Unwissen anderer rechnen oder mit kleinen Unterbrechungen. jm/stsb