Offener Brief des Oberbürgermeisters

Rheindammsanierung Teil 2 – ein sehr sensibles Thema, das weiß auch die Stadtverwaltung. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz wendet sich deshalb mit einem offenen Brief an die Bürgerinnen und Bürger. Hier der komplette Brief in ungekürzter Fassung.

Liebe Bürgerinnen und Bürger und Bewohnerinnen und Bewohner von Lindenhof, Almenhof, Niederfeld und Neckarau,

das Regierungspräsidium Karlsruhe hat vor circa zwei Jahren die unbestritten notwendige und nicht verzichtbare Sanierung des Mannheimer Rheinhochwasserdamms an die Stadt Mannheim herangetragen. Seit diesem Zeitpunkt beschäftigt dieses Thema nicht nur große Teile der Bürgerschaft, sondern auch mich persönlich.
Der Waldpark hat nicht nur eine unschätzbar hohe ökologische Bedeutung, er ist ein Ort der Erholung und aufgrund seiner Geschichte und Qualität auch ein Teil unserer Identität. Ich selbst bin auf dem Lindenhof aufgewachsen und weiß dies aus eigener Erfahrung sehr genau.
Vor diesem Hintergrund ver–stehe ich auch, wenn sich viele Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage direkt an mich wenden. Dabei wird die Erwartung geäußert, dass die Stadtverwaltung sich bereits jetzt im Sinne der Bürgerinitiative äußert und festlegt. Deshalb möchte ich mich auf diesem Weg an Sie wenden, um die Rolle der Stadtverwaltung in diesem Prozess zu erläutern.
Die Entscheidung über die Genehmigung der vom Regierungspräsidium zu beantragenden konkreten Maßnahmen zur Dammsanierung wird in einem rechtsförmlichen Planfeststellungsverfahren gefasst. Die Stadt Mannheim wird hierbei als Untere Wasserbehörde in Auftrag des Landes Baden-Württemberg tätig. Aus diesem Grund entscheidet in diesem Verfahren auch nicht der Gemeinderat über eine mögliche Genehmigung und deren konkrete Ausgestaltung. Als Planfeststellungsbehörde ist die Stadt Mannheim an die rechtlichen Vorgaben gebunden und trifft keine politische Entscheidung.
Das Verfahren befindet sich noch in der Vorphase. Für das Frühjahr 2020 plant das Regierungspräsidium Karlsruhe den Antrag zur Genehmigung der erforderlichen Maßnahmen bei der Stadt Mannheim einzureichen. Es handelt sich bei der geplanten Sanierung des Rheinhochwasserdamms um ein komplexes und aller Voraussicht nach mehrjähriges Verfahren. Sie können sicher sein, dass die Stadt Mannheim die eingereichten Unterlagen zur Planfeststellung mit der größten Sorgfalt und mit dem Wissen um die außerordentliche Bedeutung dieses Projektes prüfen wird. Dazu werden wir neben den Fachleuten in der Verwaltung auch externe Fachbüros hinzuziehen. Wir werden über den langen Atem verfügen, den es benötigt, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Das „bestmögliche Ergebnis“ ist klar und mehrfach von mir beschrieben: es ist ausreichender Hochwasserschutz – bei einem Eingriff in diesen einzigartigen Park, der so gering wie möglich ausfällt. Die besondere Situation in Mannheim mit dem wertvollen Baumbewuchs muss und wird Berücksichtigung finden! Die Frage, welcher Eingriff „ausreichend, aber so gering wie möglich ist“, bedarf einer sorgfältigen Abwägung und kann letztlich nur unter Hinzuziehung von Fachgutachten und fachlicher Expertise im Rahmen des Verfahrens beantwortet werden. Eine Festlegung im Vorfeld ist der Verwaltung aus Rechtsgründen nicht möglich.
Zu danken ist der Bürger-Interessen-Gemeinschaft (BIG) Lindenhof für ihr Engagement und die intensive öffentliche Diskussion unter Einbeziehung von eigenen Fachgutachten. Dies hat unsere Position gestärkt, auf das Regierungspräsidium einzuwirken, baumschonende Alternativen ausführlich zu prüfen und in die Planungen miteinfließen zu lassen. Auch die Umweltverbände sind und werden intensiv einbezogen. Nach gegenwärtigem Stand sind circa 70 Prozent der Strecke der Sanierung mit Spundwänden ge-
plant. Die Frage einer möglichen Ausweitung dieser Sanierungsart und die Frage notwendiger Maßnahmen für die sogenannte „Dammverteidigung“ werden intensiv betrachtet werden.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Interessen der Stadt, ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Natur wahren. Der Weg dazu ist eine fachlich fundierte Durchführung des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Peter Kurz