„Wird nicht den gewünschten Effekt haben“

Die Mietpreisbremse kommt – doch nicht jeder weiß genau, was überhaupt dahinter steckt. Konzipiert werden sollte das neue Gesetz, um in Gegenden mit sogenannten „angespannten Wohnlagen“ – wie es der Lindenhof ohne Frage ist – das Wohnen erschwinglich zu machen. Doch gelingt das mit der Mietpreisbremse? „Nein“, meint der Lindenhöfer Immobilienmakler Jens Hotzel, durch viele Ausnahmen und Regelungen wird das Gesetz ad absurdum geführt. 

Herr Hotzel, was genau bedeutet die Mietpreisbremse?

Hotzel: Ausgewählte Gebiete mit sogenannten „angespannten Wohnlagen“ sind davon betroffen. Wo diese Gebiete liegen, sollen die Städte und Gemeinden jeweils ausweisen. Dort soll dann der Mietpreis nicht mehr als zehn Prozent des Durchschnitt-Mietpreises für die jeweilige Stadt oder Gemeinde übersteigen. Man kann davon ausgehen, dass der Lindenhof auf jeden Fall zu solch einem Gebiet bestimmt wird.

Und wer legt den Durchschnitt fest?

Hotzel: Das wird von den Gemeinden und Städten regelmäßig festgelegt. In Mannheim wurde er erst 2014 herausgegeben, der Schnitt für die gesamte Stadt liegt momentan bei 6,71 Euro pro Quadratmeter.

Doch es gibt Ausnahmen …

Hotzel: Genau. Ausgenommen sind alle Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden und wesentlich höhere Quadratmeterpreise beinhalten. Im Lindenhof gibt es bereits jetzt rund 70 Prozent Etagen- und Mietwohnungen – hier greift das Gesetz nicht. Dazu kommen noch alle Neubauten und Wohnungen, die nachweislich für mehr als ein Drittel des Verkaufswertes saniert werden.

Das heißt, wenn man saniert, greift die Mietpreisbremse nicht. Auch aus diesem Grund sollte doch dieses Gesetz eigentlich eingeführt werden – Vermieter sanieren und erhöhen die Miete astronomisch, wie beispielsweise in Berlin.

Hotzel: Eigentlich ja. Kritiker nennen es deshalb jetzt schon eine „unechte Mietpreisbremse“. Es ist zu befürchten, dass da nicht allzuviel Immobilien übrig bleiben, die von dem Gesetz betroffen sind. Für den Lindenhof wird das wohl nicht den gewünschten Effekt haben, nämlich den Wohnungsmarkt entlasten.

Was ändert sich noch für Sie als Makler durch das Gesetz?

Hotzel: Mit dem Gesetz, das voraussichtlich ab 1. Juni in Kraft treten wird, gilt dann das Bestellerprinzip. Das heißt, wer einen Makler beauftragt, der bezahlt ihn auch.

Befürchten Sie einen eklatanten Auftragsrückgang?

Hotzel: Für Makler ist das ein großer Einschnitt – ich schätze mal, dass viele Vermieter sich die Maklerkosten sparen wollen und die Wohnungen über andere Wege anbieten. Aber ganz wichtig: Das Gesetz gilt nur für Vermietungen, nicht für Verkäufe von Immobilien. Hier bleibt alles beim Alten.

Was spricht trotzdem dafür einen Makler auch bei Vermietungen zu beauftragen?

Hotzel: Ein gewissenhafter Makler ist immer ein Vorteil. Er kennt den Markt, übernimmt Bonitätsprüfungen, bietet das Objekt auf den richtigen Plattformen mit großer Reichweite an – rechnet man all das zusammen, kommt ein Privatmensch, der das selbst übernimmt, auf Kosten von cirka 250 Euro – ohne seine eigene Arbeit, die er damit hat. Der Makler kann sich also immer noch lohnen.                            sabi